Herzlich willkommen bei SaarLorLux-Reisen!

1. Anmeldung

Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder email erfolgen. Der Vertrag kommt durch eine Annahme durch uns zustande; Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

2. Bezahlung

Bei Vertragsschluß ist der volle Reisepreis auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Betrag muß spätestens 10 Tage vor der Reise eingegangen sein.

3. Reiseprogramm und Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim Angebot, insbesondere aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Dieser beträgt bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, 14. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, bis zum 6. Tag 75% des Reisepreises, danach erheben wir den vollen Reisepreis.  Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können bis zu zwei Wochen vor Reiseanstritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Unabhängig können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann.  In jedem Fall sind wir vrpflichtet, Sie unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Auf Ihren Wunsch übertragen wir den Reisepreis auch gerne auf eine andere Fahrt.

6. Beschränkung der Haftung

Unsere vertragliche Beschränkung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder

b) soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung  sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 75.000,00 und bei Sachschäden auf € 4.000,00 begrenzt.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, ist Saarbrücken.

Bedenken Sie bitte, einen gültigen Reiseausweis mitzuführen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluß einer Auslandsreise-Krankenversicherung, gegebenenfalls auch eines Reise-Komplett-Schutzes (Umfassender Versicherungsschutz und Soforthilfe bei Krankheit und Unfall auch im Ausland).