Das müssen Sie wissen

Wir arbeiten zusammen mit 

- der Saarbrücker Zeitung; für Komplett-Abonnenten der SZ gewährt SaarLorLux-Reisen einen Rabatt von Euro 10,00 auf den Reisepreis (in Klammern ausgewiesen). Eine Auswahl unserer Fahrten können bei der SZ gebucht werden - bitte beachten Sie die entsprechenden Anzeigen.

- der Firma Horst Becker Touristik, Spiesen-Elversberg - alle unsere Fahrten finden mit deren modernen Reisebussen statt. Außerdem können Sie unsere Fahrten z.T. auch über die Fa. Horst Becker unter 06821-71091 buchen. Bitte beachten Sie die Angebote im Katalog der Fa. Horst Becker und auf deren Internetseite.

Sie erreichen uns 

telefonisch unter 0681-9687930 (wenn das Büro nicht besetzt ist, sprechen Sie Ihre Nachricht bitte auf den Anrufbeantworter) oder 

mobil unter 0176-21 80 94 16

oder per Email: kerstin@saarlorlux-reisen.de

 

UNSERE REISEBEDINGUNGEN

1. Anmeldung. 

Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen. Der Vertrag kommt durch eine Annahme durch uns zustande; Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. 

2. Bezahlung. 

Bei Vertragsschluss (Anmeldung) zahlen Sie 20% des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen an, der Restbetrag von 80% des Reisepreises ist spätestens 4 Wochen vor der Reise auf das angegebene Konto zu überweisen. Verbindlich sind immer die im Bestätigungsschreiben angegebenen Termine.

3. Reiseprogramm und Leistungen. 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim Angebot, insbesondere aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4. Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer. 

Bitte informieren Sie uns umgehend (telefonisch, schriftlich oder per Email), falls Sie von der Reise zurücktreten müssen oder wollen. 

Im Falle des Rücktritts gelten folgende Fristen: 

Bis 15 Tage vor der Reise bezahlen Sie € 5,00

bis 7 Tage vor der Reise 50%, 

bis 3 Tage vor der Reise 75%,

danach 95% des Reisepreises.

Abweichende Fristen gelten für Reisen, bei denen Eintrittskarten von uns im voraus bezahlt werden müssen oder bei denen eine Schifffahrt integriert ist:

Bis 45 Tage vor der Reise 20%,

bis 31 Tage vor der Reise 40%

bis 22 Tage 65%

bis 15 Tage 75%

bis 7 Tage 85%

danach 95% des Reisepreises.

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornogebühren verrechnet.

Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen anderen Teilnehmer ersetzen lassen; bitte teilen Sie uns dies möglichst mit.

Reisende haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns ein geringerer als der im Rahmen der Pauschalen geltend gemachte Schaden entstanden ist.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, gegebenenfalls auch eines Reise-Komplett-Schutzes (Umfassender Versicherungsschutz und Soforthilfe bei Krankheit und Unfall auch im Ausland). SaarLorLux-Reisen vermittelt keine derartige Versicherung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter. 

Wir können bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Unabhängig davon können wir vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden kann.  In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Auf Ihren Wunsch übertragen wir den Reisepreis auch gerne auf eine andere Fahrt.

6. Beschränkung der Haftung. 

Unsere vertragliche Beschränkung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder

b) soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Schadensersatzansprüche uns gegenüber aus unerlaubter Handlung sind, soweit  der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf € 75.000,00 und bei Sachschäden auf € 4.000,00 begrenzt.

7. Gerichtsstand. 

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, ist Saarbrücken.

Bitte führen Sie einen gültigen Personalausweis mit.


 

Verträumte Dörfer 

...Herzenswärmer...

Schöne Landschaften

Streicheleinheiten für die Seele

 

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